Der Begriff Hypothek beschreibt ein Grundpfandrecht. Die Hypothek wird auf ein Grundstück oder eine Immobilie aufgenommen, um einen Kredit oder ein Darlehen abzusichern. Kann die Kreditnehmerin oder der Kreditnehmer den Kredit nicht abbezahlen, hat der Gläubiger (Kreditgeber) das Recht, die Schuld mit der Immobilie oder dem Grundstück zu begleichen - sprich er kann die Immobilie zwangsversteigern. Eine Hypothek wird ins Grundbuch eingetragen.
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ABC des Immobilienmanagement
Der Begriff Grundsteuer beschreibt eine sogenannte Realsteuer, bei der jeder Eigentümer eines Grundstücks ist in Deutschland verpflichtet ist, sie jährlich abzuführen. Unterschieden wird grundsätzlich zwischen der Grundsteuer A und der Grundsteuer B. Erstere fällt für agrarisch (landwirtschaftlich) genutzte Flächen, letztere für bebaute und unbebaute Grundstücke (zum Beispiel Wohneigentum) an.
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Hinter dem Begriff “verbirgt” sich im Allgemeinen die Stellung einer Rechnung. Umgekehrt bezeichnet die Buchhaltung die Rechnungsstellung auch gerne als Fakturierung. Der Begriff „Faktura“ kann grundsätzlich allein für eine Rechnung stehen. Oft aber handelt es sich dabei allerdings um einen Oberbegriff, der mehrere Dokumente umfassen kann. In der Immobilienwirtschaft kommt Faktura häufig zum Tragen, wenn Kleinreparaturklauseln in Mietverträgen verankert sind und Mieter etwaige Kosten tragen müssen.
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Mit dem Begriff Exposé wird in der Immobilienwirtschaft die Immobilienbeschreibung zu einer bestimmten Immobilie bezeichnet. Das Exposé dient so quasi als Visitenkarte der Immobilie, die verkauft oder vermietet werden soll und sollte daher professionell gestaltet sein - es sollte möglichst viele Fragen beantworten, sodass es die passenden Interessenten anspricht.
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Dingliche Rechte beschreiben Rechte einer Person an Dingen - im Immobiliensinne insbesondere an Grundstücken - die gegenüber jedermann wirken. Ein „Dingliches Recht“ gehört somit zu den absoluten Rechten, das heißt, diese Rechte wirken gegenüber jedermann und sind daher auch von jedermann zu respektieren. Im Gegensatz zu relativen Rechten wirken die absoluten Rechte gegen alle und nicht nur zwischen den beteiligten Personen.
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Der Begriff Corporate Real Estate Management (CREM) beschreibt das aktive strategische wie operative Management aller Immobilien von Unternehmen, deren primäres Kerngeschäft außerhalb des Bereichs der Immobilienwirtschaft angesiedelt ist. Es handelt sich dabei um die Ausschöpfung der wirtschaftlichen Potenziale von unternehmerischen/unternehmenseigenen Gebäuden und Liegenschaften.
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"Bauen im Bestand" bezeichnet laut Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) alle Wert erhaltenden oder Wert steigernden Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden. Dazu gehören beispielsweise Instandhaltungen, Instandsetzungen, Modernisierungen, Umbauten, Erweiterungsbauten, Wiederaufbau.
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Der Begriff Alleineigentum bezeichnet im Sprachgebrauch das Recht, allein über einen Gegenstand oder eine Immobilie zu bestimmen. Der Gegenstand oder die Immobilie gehören dem Alleineigentümer allein. Wenn man beispielsweise ein Haus kauft und alleiniger Eigentümer ist, dann nennt man das Alleineigentum. Beim Haus- oder Grundstückserwerb in dieser rechtlichen Konstellation wird dann nur der Alleineigentümer ins Grundbuch eingetragen. Ihm obliegen alle Pflichten, die mit dem Grundbesitz einhergehen. Das heißt, er ist für die Zahlung der Hypothek, für die Begleichung von Steuern und Abgaben und alle sonstigen finanziellen Lasten alleine verantwortlich. Auch der Gebäudeunterhalt obliegt nur dem Alleineigentümer.
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Der Begriff Wohnrecht beschreibt laut §1093 BGB das Recht, in einem Haus oder einer Wohnung zu leben, ohne der Eigentümer der Immobilie zu sein. Im Sinne des Wohnrechts (auch Wohnungsrecht) ist ein Wohnrechtsinhaber so berechtigt, ein Gebäude oder einen Teil des Gebäudes sowie alle dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienenden Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes persönlich zu nutzen.
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Der Begriff Verwaltergebühren beschreibt die Kosten für die professionelle Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) oder aber auch Mietimmobilien. Bei WEG gilt eine gesetzliche Verwalterpflicht (§ 20 Wohnungseigentumsgesetz) - die Verwaltung einer WEG kann zwar theoretisch auch einer der Eigentümer übernehmen; da das WEG-Recht allerdings komplex ist und bei der Selbstverwaltung auch Interessenskonflikte entstehen können, empfiehlt sich die Berufung eines professionellen Hausverwalters. Und auch für Miethausbesitzer kann es sinnvoll sein, für Verwaltungsaufgaben einen Profi zu beauftragen. Denn ein professioneller Hausverwalter hat Expertise und kümmert sich um alle Belange der Eigentümer.
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Der Begriff Unbedenklichkeitsbescheinigung findet sich in verschiedenen Bereichen - häufig wird sie für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt. Davon abgrenzen lässt sich die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, die der Käufer beim Kauf einer Immobilie in Deutschland vorzulegen hat. Mit der Erteilung dieser Bescheinigung bestätigt das Finanzamt, dass keine steuerlichen Bedenken gegen die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch bestehen.
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Der Begriff Teilrechtsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit, als Rechtssubjekt am Rechtsverkehr aktiv teilnehmen zu können, Träger von Rechten und Pflichten zu sein und im gerichtlichen Verfahren klagen und verklagt werden zu können. Wohnungseigentümergemeinschaften sind teilrechtsfähig. Teilrechtsfähig bedeutet in diesem Sinne, dass eine WEG nicht alle Rechte (z.B. Erbrecht) hat, die eine voll rechtsfähige Person (Mensch, Bürger) oder Institution (GmbH) besitzt.
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Der Begriff „Stammdaten“ bezeichnet in Abgrenzung zu den Bewegungsdaten all jene Daten, die Grundinformationen enthalten, die zur EDV-basierten Verarbeitung verwendet werden. Stammdaten sind statische, langfristige Daten und unterliegen einer geringen Veränderungshäufigkeit - sie werden nicht häufig und regelmäßig, sondern nur periodisch aktualisiert. Klassische Stammdaten in der Immobilienwirtschaft sind beispielsweise Daten über Personalien von Mietern oder die Objektanschrift.
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Unter dem Begriff Restnutzungsdauer versteht man die Zeit, in der eine Immobilie bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Im Gegensatz zu Grundstücken haben Immobilien eine begrenzte Lebensdauer. Durchgeführte Instandsetzungen, Instandhaltungen oder Modernisierungen können die Restnutzungsdauer verlängern.
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Unter dem Begriff Projektverwaltung versteht man in der Immobilienwirtschaft die Organisation der Aufgabenstellung, die Gliederung, die fachübergreifende Koordination und Steuerung von Bauvorhaben, Instandsetzungen, Umbauarbeiten oder Modernisierungen (etc.) - von der Planung über die Ausführung bis zur Fertigstellung unter rechtlichen, wirtschaftlichen, technischen und ökologischen Bedingungen.
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